E-Mailmarketing ist im Bereich Werbung nicht mehr wegzudenken. Allein in Deutschland existieren mehr als 100 Millionen E-Mailpostfächer, im Durchschnitt melden sich User für sechs Newsletter an. Unternehmen erreichen mit E-Mailmarketing ihre Zielgruppen, versenden personalisierte Inhalte und erzeugen auf diese Weise Aufmerksamkeit. Durch gezieltes Marketing steigt die Erfolgskontrolle, Bestandskunden und potenzielle Käufer erhalten täglich aktuelle Informationen über Aktionen oder Angebote.
Für Marketer ergibt sich eine Kostenminimierung, denn es ist günstiger regelmäßig Newsletter zu versenden, als teure Werbeagenturen zu engagieren. Durch die Möglichkeit, die Mail-Botschaften eigenhändig rauszuschicken, sinken die Produktionskosten. Unternehmer können heute in Kursen lernen, wie sie professionelle Newsletter verfassen, die auch gelesen werden. Eine runde Sache also. Doch jetzt sorgt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) für Aufregung.
Richter sehen Bestätigungsmail als Werbung an
Die Richter am OLG haben in ihrem Urteil vom 29.09.12 das Double-Opt-In-Verfahren als Werbung erklärt und verlangen den Nachweis der Einwilligung. Für Firmeninhaber, Online-Händler und Marketer ein Schock. Verunsicherung macht sich breit, wie es mit dem E-Mail Marketing in Deutschland weitergeht. Unter Onlinern ist das Double-Opt-In-Verfahren gängige Praxis und gilt als Beweis für die Einwilligung des Users, sich mit dem Erhalt von Werbemails einverstanden zu erklären. Anhand von Bestätigungsmails und dem Anklicken eines darin enthaltenen Links erklären Nutzer ihr Einverständnis. Doch die Richter in München sind anderer Meinung und erachten schon die Bestätigungs-E-Mail als Werbung.
Verteter der Wirtschaft haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Das letzte Wort in dieser Sache ist also noch nicht gesprochen. Eine Bestätigung des Urteils könnte für die deutsche Wirtschaft Schaden bedeuten, ganz davon abgesehen, dass nervige Spammer aus dem Ausland sich nicht um deutsche Urteile scheren. Bleibt also zu hoffen, dass E-Mailmarketing weiter effektiv von Unternehmen und Marketern genutzt werden kann, schließlich landen auch im hauseigenen Briefkasten vor der Tür täglich Werbebotschaften. Beim Abrufen von Werbemails kann der Mensch jedoch bequem vom heimischen Sofa aus nach neuesten Schnäppchen und Aktionen Ausschau halten. Fraglich, ob Verbraucher, die sich freiwillig zu Newslettern aller Art anmelden, die Entscheidung des OLG München gutheißen.